Allgemeine Geschäftsbedingungen Newland Immobilien
AGB Druckexemplar.pdf

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1. Allgemeiner Geltungsbereich
Die Firma Newland-Immobilien und deren Niederlassungen, erbringen alle Dienste, Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und sind wirksam, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Jedoch können Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen durch schriftliche Bestätigung der Firma Newland-Immobilien oder deren Niederlassungen vorgenommen werden.
Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Newland-Immobilien.
2. Angebote
Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt. Die Informationen über die Angebote sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Kommt in Folge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, mittelbar oder unmittelbar, so ist der Empfänger schadenersatzpflichtig in Höhe der Maklerprovision.
Alle unsere Angebote werden nach besten Wissen und Gewissen erstellt aufgrund der Angaben des Verkäufers. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und befreit uns hinsichtlich der Weitergabe von datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Der Auftraggeber haftet bei falschen Angaben für die bei uns anderen Vertragspartnern entstandenen Schäden.
Eine Haftung durch die Firma Newland-Immobilien, für die Richtigkeit und Vollständigkeit, kann daher nicht übernommen werden. Alle Angebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Auslassung und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Doppeltätigkeit
Die Firma Newland-Immobilien ist berechtigt, für beide Seiten des Beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Vertragsvereinbarungen
Eine Vertragskündigung muss schriftlich erfolgen. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf. Der Interessent ist verpflichtet, bei Verhandlungen uns als ursächlich wirkenden Makler anzugeben und uns zu diesen und zu jedem Vertragsabschluss heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.
Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit, in dieser Angelegenheit, als einen für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch einen gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittrechts aus, von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle des Provisionsanspruchs ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
5. Provision
Ein Provisionsanspruch besteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Auch bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag erlischt.
Die Provision für Objekte, die über 100.000.-Euro liegen, und von der Firma Newland-Immobilien nachgewiesen wurden, beträgt 5,97% inkl. MwSt. vom Gesamtkaufpreis, außer es ist gesondert etwas anderes angegeben.
Die Provision beträgt bei Objekten mit einem Kaufpreis bis 50.000,00 € pauschal 3.500,00 € inkl. der gesetzlichen MwSt.
Die Provision beträgt bei Objekten mit einem Kaufpreis bis 100.000,00 € pauschal 6.300,00 € inkl. der gesetzlichen MwSt.
Die Maklerprovision ist verdient und fällig am Tag der notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. bei Vertragsabschluss. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.
Wird die Rechnung nicht innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum beglichen, sind Verzugszinsen in Höhe von 5,0% p.a. über den Bundesbankdiskont fällig.
6. Unerlaubte Nutzung der Web-Inhalte
Bei allen Bildern und Texten sowie Seitenlayout, liegt das Copyright bei Newland-Immobilien. Jegliche Fremdnutzung ist untersagt. Bei Missbrauch behalten wir uns Schadensersatzforderungen vor. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen nicht beeinträchtigt. Die Parteien sind verpflichtet, zusammen zu wirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
Die Unwirksamkeit von einen dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, 2009